Müllabfuhr

Müllabfuhrtermine für die Gemeinde Reichenweiler und ihre Ortsteile

1 Kernort Reichenweiler

1.1 Restmülltonne (graue Tonne): jeden ersten und dritten Montag im Monat

1.2 Grüner Punkt - Recyclingtonne (gelbe Tonne): jeden zweiten Montag im Monat

1.3 Biotonne (braune Tonne): jeden vierten Montag im Monat

1.4 Altpapiertonne (blaue Tonne): jeden ersten Mittwoch im Monat

2 Ortsteil Marienwald

2.1 Restmülltonne (graue Tonne): jeden ersten und dritten Dienstag im Monat

2.2 Grüner Punkt - Recyclingtonne (gelbe Tonne): jeden zweiten Dienstag im Monat

2.3 Biotonne (braune Tonne): jeden vierten Dienstag im Monat

2.4 Altpapiertonne (blaue Tonne): jeden ersten Montag im Monat

3 Ortsteile Croven, Heiterbach und Ranzdorf

3.1 Restmülltonne (graue Tonne): jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat

3.2 Grüner Punkt - Recyclingtonne (gelbe Tonne): jeden zweiten Mittwoch im Monat

3.3 Biotonne (braune Tonne): jeden vierten Mittwoch im Monat

3.4 Altpapiertonne (blaue Tonne): jeden ersten Donnerstag im Monat

4 Ortsteile Kubbern und Lungsheim

4.1 Restmülltonne (graue Tonne): jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat

4.2 Grüner Punkt - Recyclingtonne (gelbe Tonne): jeden zweiten Donnerstag im Monat

4.3 Biotonne (braune Tonne): jeden vierten Donnerstag im Monat

4.4 Altpapiertonne (blaue Tonne): jeden ersten Dienstag im Monat

Sperrgutabfuhr

Die Sperrgutabfuhr erfolgt seit 2013 nicht mehr zyklisch, sondern nur auf Anforderung per Abrufkarte. Die Abrufkarten sind im Bürgerbüro erhältlich und müssen ausgefüllt an das zuständige Abfuhrunternehmen geschickt werden (steht auf der Karte). Von dem Abfuhrunternehmen wird dann eine Woche vor dem Abholtermin dessen genaues Datum mitgeteilt, an die die Sperrgutmengen gut erreichbar am Straßenrand morgens ab 7 Uhr bereit gestellt werden müssen.

Die Sperrgutabfuhr /- mitnahme durch organisierte Sammeldienste, wie sie vornehmlich von ost- oder südosteuropäischen, fliegenden Sammeltrupps durchgeführt werden, sind im Gemeindegebiet grundsätzlich untersagt und werden generell zur Anzeige gebracht, ggf. werden deren Fahrzeuge beschlagnahmt. Wir bitten die Bürger, falls sie entsprechende Beobachtungen machen, dies sofort bei der Gemeindeverwaltung oder der Polizei zu melden (möglichst mit Angabe der Auto - Kennzeichen dieser Sammeltrupps).

Grüngut / Schnittgutreste

Die Abfuhr von Baumschnitt, Grüngut u.ä. findet in allen Ortsteilen einheitlich am dritten Freitag im März sowie am dritten Freitag im Oktober und November statt.

Altkleidersammlungen

Alte Kleidungsstücke uä. Textilien können an den bekannten Sammelstellen am Bauhof und deren Außenstellen entsorgt werden.

Altkleidersammlungen von privaten Sammeldiensten sind im gesamten Gemeindebereich grundsätzlich in jeder Form verboten (egal ob in Säcken, Kisten, Paketen oder bereit gestellten Körben). Das Bereitstellen von Sammelkörben auf Privatgrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung der jeweiligen Grundstücksbesitzer stellt zudem eine Straftat dar, die grundsätzlich verfolgt wird. Alle entsprechenden Sammelkörbe werden vom Bauhof flächendeckend eingesammelt und als Beweismittel konfisziert. Ebenso verboten ist die Aufstellung von Altkleider-Sammelcontainern durch private Sammeldienste. Sollten private Sammeldienste solche Container aufstellen, werden diese sofort entfernt und verschrottet.

Uhrzeiten:

Wegen einiger Beschwerden und vielfachen Anfragen wird noch mal ausdrücklich darauf verwiesen, dass keine konkreten Uhrzeiten angegeben werden können, wann die jeweiligen Tonnen oder Abfuhrgegenstände von den Abfallverwertungsbetrieben abgeholt werden. Es gilt: alle zur Abholung vorgesehenen Tonnen und Abfallmengen sind von den Bürgern ab spätestens 6.15 Uhr und bis mindestens 18.30 Uhr an der Grundstücksgrenze, hingewandt zu der öffentlichen Zuwegung, bereitzustellen. Die normale Abfuhrzeit beginnt zwar erst ab 7.00 Uhr, es kann aber vorkommen, dass die Müllwerker aus organisatorischen Gründen in Ausnahmefällen manchmal etwas früher mit ihrer Arbeit beginnen, daher ist es sinnvoll, die zu entsorgenden Dinge und Tonnen ab 6.15 Uhr bereit zu stellen. Sollte die Entsorgung am vorgesehenen Datum nicht bis 18.30 Uhr erfolgt sein, so findet sie an diesem Tag auch nicht mehr statt und die Dinge müssen bis zu einem bekanntgegebenen Ersatztermin wieder beiseite gestellt werden. Es ist nicht zulässig, Dinge, Mülltonnen, Sperrgut usw., welches zu einem späteren Termin von den Entsorgungsbetrieben abgeholt werden soll, über mehrere Tage am Straßenrand stehen zu lassen.

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