Hundesteuer

Für Hundehalter, die im Bereich der Gemeinde Reichenweiler ihren Wohnsitz haben, gilt seit 1. Februar 2018 die neue Verordnung über Hundesteuern sowie die neue Bußgeldsatzung zur Hundehaltung.

Kostentabelle Hundehaltung, gemäß der Satzung über Hundehaltung in der Gemeindein Euro
1) Haltung eines kleinen Hundes *1) 1.350,00
2) Haltung eines großen Hundes *1)2.000,00
3) Haltung eines als Kampfhund eingestuften Hundes7.500,00
4) Steuersatz für einen zweiten Hund, unabhängig von der Größe8.000,00
5) Steuersatz für jeden weiteren Hund (ab dem dritten Hund)9.500,00
6) die Haltung mehrerer als Kampfhund eingestuften Hunde ist unzulässigunzulässig
7) Bußgeld für nicht angemeldete Hunde (je nicht angemeldetem Hund)12.000,00
8) Bußgeld im Wiederholungsfall 28.000,00
9) Bußgeld für Nichtbeseitigen von Hundekot durch den Halter (je Einzelfall); *2)
2.500,00
10) Bußgeld bei Verstößen gegen die Anleinpflicht innerhalb der Ortslage(n) *2)500,00
11) Bußgeld bei Verstößen gegen die Anleinpflicht in Waldbereichen *2)1.250,00
12) Bußgeld bei Verstößen gegen die Anleinpflicht außerorts (in Feldbereichen) *2)250,00
13) Bußgeld bei Lärmbelästigung durch Hundegebell  *3)ab 150,00

Anmerkungen, Zeichenerklärungen, Fußnoten:
*1) die Festlegung zu den Begriffen "kleiner" Hund und "großer" Hund finden Sie in der Anleitung zur Allgemeinen Hundesteuersatzung.
*2) Bußgelder für diese Verstösse werden in gleicher Höhe auch von Ortsfremden erhoben, die den Bestimmungen zuwider handeln

*3) Bußgelder für Lärmbelästigung durch Hundegebell werden nach Stärke, Häufigkeit auferlegt und beginnen ab 150 Euro, im Wiederholungsfall kann es auch zur Einziehung des Hundes kommen.

Die obige Neufassung der Hundesteuersatzung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und ist seit dem 1. Februar 2018 inkraft getreten. Ein Einspruch gegen die Satzung insgesamt oder gegen einzelne Punkte der Satzung ist nicht möglich und wird generell für unwirksam erklärt. Mit der Haltung eines Hundes auf dem Gebiet der Gemeinde Reichenweiler erklärt sich die Halterin / der Halter automatisch mit den hierzu geltenden Regelungen einverstanden.  Ohne dieses Einverständnis ist jegliche Hundehaltung auf dem Gemeindegebiet unzulässig.

Neubürger, die einen Hund besitzen und nach Reichenweiler zugezogen sind, müssen diesen  innerhalb von spätestens einem Monat ab Einzugstermin bei der Ortsverwaltung im Bürgerbüro des Rathauses melden. Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 7) geahndet.
Das Mitführen von Hunden auf Spiel- und Veranstaltungsplätzen aller Art sowie auf dem Gelände von Schulen und Kindertagesstätten ist grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für angeleinte Hunde.


Ergänzung bezüglich der Haltung von Blindenhunden, Rettungshunden etc.:

Blindenhunde u.ä. eingesetzte Hunde sind, mit entsprechendem Nutzungsnachweis, nach § 8.32 von der Hundesteuer völlig befreit, solange sie in diesem Tätigkeitsfeld eingesetzt werden.
Hunde, die in so genannten therapeutischen Spielgruppen u.ä. Umfeldern eingesetzt werden, fallen grundsätzlich nicht  unter diese Ausnahmeregelung, da deren tatsächliche Wirkung nicht wirklich erwiesen ist, d.h. für derartige Hunde gilt der volle Steuersatz.

Rettungshunde, Polizeihunde, Hund für den allg. Hilfseinsatz u.ä. eingesetzte Hunde sind mit entsprechendem Nutzungsnachweis nach § 8.39 von der Hundesteuer völlig befreit, solange sie in diesem Tätigkeitsfeld eingesetzt werden. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass darunter keine Hunde fallen, die nur an einer entsprechenden Schulung oder Übung teilgenommen haben, es muss hierzu ein beglaubigter Nachweis geführt werden, der eindeutig belegt, dass die Tiere  regelmässig zu entsprechenden Einsätzen heran gezogen werden.

Hier noch einige Informationen, die helfen sollen, immer wiederkehrende

Fragen zu der Höhe der Hundesteuer zu klären.

Die kontinuerlichen Anhebungen der Hundesteuer sowie der Bußgelder in diesem Umfeld, die seit 2011 bislang in drei Schritten erfolgten, wurden dringend notwendig, da immer mehr unzuverlässige Hundehalter offensichtlich nicht mehr dazu bereit waren, sich an die üblichen Spielregeln zu halten. Dadurch war diese Belastung für die Mehrheit der Bevölkerung von Reichenweiler so nicht mehr weiter hinnehmbar. Da die Gemeindeverwaltung kein Lobbyverband für Hundehalter ist und weil sie vor allem im Interesse der Lebensqualität in Reichenweiler und das Interesse der Gesamtheit der Gemeindebevölkerung vertreten muss, lag hier dringender Handlungsbedarf vor. Die Maßnahmen beweisen eindeutig, dass die Gemeinde Reichenweiler damit auf dem richtigen Weg ist. Die unzumutbaren Belastungen durch die allgemeine private Hundehaltung sind seit der Einführung der neuen Regelungen  merklich zurück gegangen. In Zahlen: die Anzahl der Verunreinigungen durch Hundekot ist in diesem Zeitraum von 6.489 Vorfällen im Jahr 2010 auf nunmehr 316 Vorfälle im Jahr 2017 zurückgegangen. Ein eindeutiger Beweis für die Richtigkeit unserer Maßnahmen. Trotzdem sind die genannten 316 Vorfälle immer noch 316 Vorfälle zuviel. Daher wurde bei der Gemeideratssitzung Ende November 2017 beschlossen, die Hundesteuersatzung in einigen Punkten ein wenig nachzubessern.

Warum haben die Kosten diese Höhe?
Die Höhe orientiert sich an den Summen, die von der Gemeinde aufgewandt werden müssen, um entsprechende Kotbelastungen z.B. auf Spielplätzen, Gewegen, Parks und ähnlich neuralgischen Punkten zu beseitigen. Vor allem sollen diese Kosten nicht weiter vom normalen Steueraufkommen aller Bürger getragen werden, da hierfür nur die Bürger verantwortlich sind, die Hunde besitzen. Die Bußgelder sollen in ihrer Höhe eine abschreckende und lehrsame Wirkung entfalten, was heute leider mit Bußgeldern in einer “sanften Höhe” von 50 Euro, wie es z.B. vor 2011 der Fall war, nicht mehr funktionieren kann, da unzuverlässige Halter über derartige Werte nur lachen. Die ständigen, jahrelang ausgesprochenen Appelle an die Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere in der geforderten Weise nach dem Verursacherprinzip zu beseitigen, fruchteten leider meist nicht in ausreichendem Maße. Daher werden die erheblichen Unkosten, die vorwiegend durch die Beseitigung von Hundekot entstehen, in voller Höhe auf die Verursacher, also die Hundehalter umgelegt. Somit haben es die Hundehalter auf lange Sicht betrachtet selbst in der Hand, ob künftig die Abgaben für Hunde weiter ansteigen oder vielleicht sogar wieder sinken werden.

Häufig wird von Haltern das Argument vorgebracht, dass das Entfernen von Hundehaufen doch nicht solche Kosten verursachen könne. Diesen geben wir zu Bedenken, dass es mit dem bloßen Entfernen oft nicht getan ist. Wird beispielsweise der Sand auf Spielplätzen durch Hundekot verunreinigt, muss der komplette Sand ausgetauscht werden, die Umfeldbereiche müssen aufwendig desinfiziert werden, um die Verbreitung von extrem gefährlichen Keimen, die Hundekot nun mal enthält, zu verhindern.  Die Anzahl der geschulten Gemeindebediensteten, die die Einhaltung dieser Bestimmungen überwachen, wurde deutlich erhöht. Auch das verursacht zusätzliche Kosten, die auf die Hundehalter umzulegen sind, da sie den Grund dafür liefern.

Ein weiteres Halter - Argument gegen die Höhe der Hundesteuer lautet, dass die Gemeinde damit für viele Leute mit geringem Einkommen die Hundehaltung unmöglich machen würde. Das kann man zwar so sehen, aber man muss hier ganz sachlich und für alle gerecht vorgehen, also auch für die Mehrheit der nichthundehaltenden Einwohner von Reichenweiler. Es zählt definitiv nicht zu den grundlegenden Aufgaben einer Gemeinde, die Hundehaltung auf Kosten und zu Lasten der Allgemeinheit zu fördern, schon gleich gar nicht, wenn diese nachweislich mit den oben genannten Nachteilen für die nicht hundehaltende Bevölkerung einhergeht, die in unserer Gemeinde aktuell immerhin 92 % der Gesamtbevölkerung ausmacht. Sachlich betrachtet kann sich auch keiner ein Auto kaufen, wenn er es sich nicht leisten kann, ähnlich verhält es sich mit allen Sachen, so eben auch mit der Hundehaltung.

Fazit:

Es geht nicht darum, auf Kosten der Hundehalter die Gemeidekasse zu befüllen, denn bei den jetzigen Werten für Hundesteuer und Bußgelder ist es so gerade ein Nullsummenspiel. Und es geht erst recht nicht darum, die Hundehalter zu verteufeln, sondern es geht darum, die Lasten der Hundehaltung gerechter zu verteilen, nämlich auf diejenigen, die sie verursachen. Nicht mehr und nicht weniger. Wer sich unter den hierorts geltenden Regeln keinen Hund halten kann oder will, der muss eben auf die Hundehaltung verzichten.

gez.

Dr. Ernst Burger, Oberbürgermeister

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